Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Spiel- und Trainingsbetrieb ab dem 20.04.2020 hier: Wettkampf- und Trainingsbetrieb, Versammlungen
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, am 13.03.2020 hat der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein seinen Spielbetrieb sowie auch den Trainingsbetrieb in den Stützpunkten, bei Lehrgängen usw. bis zum 19.04.2020 ausgesetzt. In folgenden Schreiben wurden der Abbruch und die Wertung der Saison 2019/2020 sowie weitere Auswirkungen auf den Spielbetrieb mitgeteilt bzw. ausführlich beschrieben (siehe auch entsprechende News-Einträge in tt-live vom 13.03.2020, 18.03.2020, 19.03.2020, 01.04.2020, 03.04.2020, 05.04.2020 und 08.04.2020). Der Bund und seine Länder haben sich in den vergangenen drei Tagen sowohl durch eine Videokonferenz ihrer Regierungschefinnen und -chefs als auch im weiteren Verlauf in separaten Runden der Fachministerinnen und -minister zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen auf das öffentliche Leben abgestimmt. Die gemeinsam getroffenen Entscheidungen müssen von den jeweiligen Bundesländern (Landesregierungen) für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Rahmenbedingungen ausformuliert werden. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein hat großes Verständnis für die Erwartungshaltung seiner Mitglieder nach konkreten Informationen zu den entsprechenden Auswirkungen der o. g. Entscheidungen auf den Tischtennissport ab dem 20.04.2020. Bedauerlicherweise liegen uns weder aus der Politik noch vom Landessportverband Handlungsanweisungen zum weiteren Vorgehen vor. Der diesbezüglich bis zum 19.04.2020 geltende Erlass des Landes Schleswig-Holstein ist noch nicht verlängert oder erneuert worden. In dieser Phase ist also weiterhin von allen Beteiligten Geduld sowie Verständnis für die Entscheidungswege vonnöten. Aus der Pressekonferenz von Ministerpräsident Daniel Günther nach der Videokonferenz mit Bund und Ländern am Mittwoch, den 15.04.2020, aus der Pressekonferenz der Vertreter der Landesregierung nach deren Sitzung am Donnerstag, den 16.04.2020, sowie aus der Sitzung des Landtags am Freitag, den 17.04.2020, ist zu entnehmen, dass alle bislang im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossenen Einschränkungen auf den Vereinssportbetrieb mindestens bis zum 03.05.2020 aufrechterhalten werden. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein hält dieses Vorgehen für verantwortungsbewusst und richtig. Am 30.04.2020 tagen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer erneut zum weiteren Vorgehen ab dem 04.05.2020. Was bedeutet dies konkret für den organisierten Tischtennissport innerhalb des Tischtennis-Verbandes Schleswig-Holstein? Der Trainingsbetrieb in den Landes- und Bezirksstützpunkten, bei Landeslehrgängen sowie bei vergleichbaren Maßnahmen auf Kreis- und Bezirksebene (z. B. Talentförderungsgruppen) bleibt mindestens bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Anmerkung: Dies schließt auch ein denkbares Einzel- oder Kleingruppen-Trainingsangebot für National- und/oder Landeskadermitglieder ein. Sollte es diesbezüglich von Seiten der Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Öffnungsklausel geben, werden wir uns mit den betreffenden Athletinnen und Athleten umgehend in Verbindung setzen. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein wird den betroffenen Athletinnen und Athleten bzw. deren Eltern zu Beginn der Sommerferien 2020 die bereits gezahlten Gebühren für die Teilnahme am Stützpunkttraining in der Rückserie der Saison 2019/2020 anteilig gemessen am Trainingsausfall erstatten. Der Wettspielbetrieb (z. B. Ranglistenturniere, offene Turniere, Pokal- und/oder Vorgabepokalwettbewerbe) ist bis zu den Sommerferien 2020 untersagt. Anmerkung: Sollte sich die Situation entgegen unseren Erwartungen frühzeitig relevant verändern, ist es möglich, dass die Ausspielung der Kreisranglistenturniere im Jugendbereich an den beiden letzten Wochenenden vor den Sommerferien 2020 noch gestattet wird, ansonsten gelten die im Schreiben vom 05.04.2020 veröffentlichten Endtermine nach den Sommerferien 2020. Diese Entscheidung wird bis zum 20.05.2020 getroffen und kommuniziert werden! Der Deutsche Olympische Sportbund hat in einem Positionspapier übergeordnete Leitlinien zur möglichen Wiederaufnahme des Sports veröffentlicht und die nationalen Fachverbände auf dieser Basis aufgefordert/gebeten, die sportfachliche Ausgestaltung von Übergangsregelungen vorzunehmen, um der Politik ein Angebot zur möglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebs zu machen. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an diesem Vorgehen. Darüber hinaus beschäftigt sich der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein auch mit den mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den schleswig-holsteinischen Tischtennissport und wird dazu in einem seiner kommenden Informationsschreiben Stellung nehmen. Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls unter welchen Rahmenbedingungen nach dem 03.05.2020 Versammlungen wie beispielsweise Verbandstage oder Jugendwartetagungen stattfinden können, erhoffen wir uns aus den bis dahin von der Politik getroffenen Entscheidungen. Neue relevante Informationen zum Spiel- und Trainingsbetrieb sowie auch zu den Regelungen zu Versammlungen werden wir selbstverständlich immer zeitnah veröffentlichen. Wir wünschen Ihnen/Euch und Ihren/Euren Familien auch an dieser Stelle noch einmal weiterhin alles Gute und Gesundheit. Halten Sie/haltet Ihr dem Tischtennissport die Treue! Mit besten sportlichen Grüßen gez. Hans-Jürgen Gärtner gez. Oliver Zummach gez. Axel Schreiner -- Präsident -- -- Vizepräsident Jugendsport -- -- Geschäftsführer -- -- Komm. Vizepräsident Erwachsenensport --
Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein wird den betroffenen Athletinnen und Athleten bzw. deren Eltern zu Beginn der Sommerferien 2020 die bereits gezahlten Gebühren für die Teilnahme am Stützpunkttraining in der Rückserie der Saison 2019/2020 anteilig gemessen am Trainingsausfall erstatten. Der Wettspielbetrieb (z. B. Ranglistenturniere, offene Turniere, Pokal- und/oder Vorgabepokalwettbewerbe) ist bis zu den Sommerferien 2020 untersagt. Anmerkung: Sollte sich die Situation entgegen unseren Erwartungen frühzeitig relevant verändern, ist es möglich, dass die Ausspielung der Kreisranglistenturniere im Jugendbereich an den beiden letzten Wochenenden vor den Sommerferien 2020 noch gestattet wird, ansonsten gelten die im Schreiben vom 05.04.2020 veröffentlichten Endtermine nach den Sommerferien 2020. Diese Entscheidung wird bis zum 20.05.2020 getroffen und kommuniziert werden!